Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich machen
Aktuelles
Darum braucht es die beiden Initiativen
Wünsche der Bevölkerung ernst nehmen
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte in den eigenen vier Wänden leben. Mit den beiden Initiativen werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, dank denen sich der Mittelstand wieder aus eigener Kraft Wohneigentum leisten kann.
Zielgerichtete Massnahmen
Um Wohneigentumssuchende zu unterstützen, müssen das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Finanzierung erleichtert werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Genau bei diesen Punkten setzen die beiden Initiativen an.
Verfassungsauftrag umsetzen
«Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.» So steht es in Artikel 110 der Verfassung des Kantons Zürich. Mit den beiden Initiativen wird dieser Verfassungsauftrag mit konkreten und wirkungsvollen Massnahmen umgesetzt.
Fragen und Antworten
Die Förderung des selbstbewohnten Wohneigentums ist in der Bundes- und Kantonsverfassung festgeschrieben. Konkrete Förderinstrumente fehlen jedoch. Die beiden Initiativen setzen an diesem Punkt an. Indem endlich Massnahmen eingeführt werden, wird dieser Fehler behoben und der «Unrechtszustand» korrigiert.
In erster Linie profitieren die heutigen Mieterinnen und Mieter. Viele Personen aus dem Mittelstand, die aktuell in Mietwohnungen leben, werden dank den beiden Initiativen die Möglichkeit erhalten, selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben. Damit kommt man der Erfüllung des Verfassungsauftrages einen Schritt näher.
Es geht darum, gleich lange Spiesse für die Förderung von kostengünstigem selbstbewohntem Wohneigentum und kostengünstigen Mietwohnungen zu schaffen. Man könnte auch sagen, dass mit den Initiativen sichergestellt wird, dass die verfassungsrechtlich festgehaltene Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt wird.
Indem selbstbewohntes Wohneigentum im preisgünstigen Segment gefördert wird, erhalten Personen aus dem Mittelstand wieder die Chance, in Wohneigentum zu wohnen. Dadurch wird etwas Druck aus dem Mietwohnungsmarkt genommen. Statt alle Personen in den Mietwohnungsmarkt zu zwingen, nimmt die Vielfalt an Wohnformen zu.
Die Umsetzung der Initiativen ist äusserst schlank:
- Die Wohneigentums-Initiative muss vom Wohnbauträger umgesetzt werden. Statt dass ein Auswahlverfahren für Mieter durchgeführt wird, wird ein Auswahlverfahren für Käufer durchgeführt. Die Umsetzung durch den Wohnbauträger und Kontrolle durch die Gemeinde / den Kanton erfordert gegenüber der Vermietung kaum zusätzlichen Aufwand.
- Die Starthilfe-Initiative funktioniert mit einer «Versicherung» und nicht mit Krediten. Das heisst, die Abwicklung erfolgt durch die Bank. Der Kanton ist erst bei einer Privatinsolvenz betroffen. Und auch nur dann, wenn der Verkaufserlös die Hypothek inklusiv «Versicherung» nicht deckt. Das wird äusserst selten der Fall sein.
Wohneigentums-Initiative
Die Wohneigentums-Initiative fordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch kostengünstige Wohnungen für das selbstbewohnte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand geschaffen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden.
Starthilfe-Initiative
Die Starthilfe-Initiative will den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum erleichtern. Durch die Einführung einer ergänzenden «Versicherung», garantiert durch den Kanton Zürich, wird das für den Kauf benötigte Eigenkapital reduziert und damit der Zugang zu einer Hypothek erleichtert. Insbesondere junge Personen und Familien erhalten so wieder die Chance, um aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können.
Initiativkomitee
Hans Egloff, Zürich; Albert Leiser, Zürich; Markus Dudler, Erlenbach; Jean-Luc Cornaz, Winkel; Max Clerici, Horgen; Andreas Federer, Thalwil; Robert Keller, Pfäffikon; Hans-Ulrich Bigler, Affoltern am Albis; Hans Rutschmann, Rafz; Hans Heinrich Raths, Pfäffikon; Rolf Hegetschweiler, Ottenbach; Sonja Rueff-Frenkel, Zürich; Martin Farner, Oberstammheim