Wohneigentums-Initiative
Die Wohneigentums-Initiative fordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch kostengünstige Wohnungen für das selbstbewohnte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand geschaffen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden.
Darum braucht es die Wohneigentums-Initiative
Mehr Angebot und Vielfalt
Sobald öffentliche Mittel für ein Wohnbau-Projekt eingesetzt werden, sollen nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch preisgünstige Wohnungen für das selbst bewohnte Eigentum umgesetzt werden. Damit werden das Angebot an Wohneigentum erhöht und die Vielfalt der Wohnformen gefördert.
Preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand schaffen
Die Initiative verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten keine übermässige Rendite erzielt werden darf. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand erstellt wird.
Der Mittelstand bekommt wieder eine Chance
Indem das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Vielfalt an Wohnformen gesteigert werden, erhalten mehr Personen ein ideales Wohnangebot. Dies führt zu einer besserten Verteilung und nimmt Druck aus dem Wohnungsmarkt.
Nur für selbstbewohntes Wohneigentum
Wer preisgünstiges Wohneigentum aus staatliche geförderten Wohnbau-Projekten erwirbt, muss im Grundbuch eingetragene Einschränkungen akzeptieren. Dazu gehört, dass die Wohnungen nicht vermietet und während 30 Jahren nicht mit Gewinn verkauft werden dürfen. Damit wird Missbrauch verhindert.
Fragen und Antworten
Mit der Initiative wird das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht. Sobald der Kanton oder eine Gemeinde ein Wohnbauprojekt unterstützt (z.B. Baurecht zu Vorzugskonditionen, Gewährung von Darlehen oder Hypotheken, Beteiligung am Gesellschaftskapital, etc.), muss die Hälfte der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum verkauft werden. Dabei muss das Konzept der «Kostenmiete» angewendet werden. Das bedeutet, dass mit dem Verkauf kein übermässiger Gewinn gemacht werden darf. So wird sichergestellt, dass Wohnungen für den Mittelstand und nicht hochpreisige Renditeobjekte gebaut werden.
Die Initiative verursacht gegenüber der heutigen Wohnförderungspolitik keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Durch den Verkauf von Wohnungen wird ansonsten gebundenes Kapital frei, mit dem neue Wohnbauprojekte unterstützt werden können.
Nein. Für Bauträger sind die Spielregeln einfach und klar. Weil durch den Verkauf weniger Kapital in den Immobilien gebunden ist, steht mehr Kapital für weitere Bauprojekte zur Verfügung. Die Initiativen werden also den Bau von Wohnraum eher fördern.
Statt alle Personen in den Mietwohnungsmarkt zu zwingen, wird die Vielfalt an Wohnformen zunehmen. Personen aus dem Mittelstand werden wieder die Chance erhalten, in Wohneigentum zu wohnen, wodurch Druck im Mietwohnungsmarkt reduziert wird. Darum werden auch weniger preisgünstige Mietwohnungen benötigt. Insgesamt wird so dafür gesorgt, dass der Wohnungsmarkt wieder in ein Gleichgewicht gelangt.
Die Anzahl an Wohnungen pro Projekt bleibt gleich, nur deren Nutzung ist anders. Ein vielfältiges Angebot belebt den Markt und sorgt für eine optimalere Verteilung der Personen.
Nein. Nur wenn ein Wohnbau-Projekt mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, darf der Wohnbauträger beim Verkauf des Wohneigentums keine übermässige Rendite erzielen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn eine Privatperson oder ein Investor ohne staatliche Unterstützung ein Projekt verwirklicht.