Starthilfe-Initiative
Die Starthilfe-Initiative will den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum erleichtern. Durch die Einführung einer ergänzenden «Versicherung», garantiert durch den Kanton Zürich, wird das für den Kauf benötigte Eigenkapital reduziert und damit der Zugang zu einer Hypothek erleichtert. Insbesondere junge Personen und Familien erhalten so wieder die Chance, um aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können.
Darum braucht es die Starthilfe-Initiative
Hilft Personen, die noch nicht sparen konnten
Oft verfügen junge Personen und Familien über gute Einkommen, hatten aber (noch) nicht die Möglichkeit, um Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Diese Personen erhalten mit der Starthilfe-Initiative ein neues Finanzierungsmodell, um trotzdem aus eigener Kraft Wohneigentum kaufen zu können.
Fördert die soziale Durchlässigkeit
Insbesondere Personen, die nicht auf die finanzielle Unterstützung der Familie zurückgreifen können, scheitern beim Erwerb von Wohneigentum an den Eigenkapital-Anforderungen. Mit der Starthilfe-Initiative wird der Erwerb von Wohneigentum unabhängig von der familiären Herkunft erleichtert, wodurch die soziale Durchlässigkeit erhöht wird.
Nur für selbstbewohntes Wohneigentum
Das neue Finanzierungsmodell kann nur für den erstmaligen Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden. Zweitwohnungen oder Renditeobjekte können nicht mit der Starthilfe-Initiative finanziert werden. So wird sichergestellt, dass das neue Finanzierungsmodell nur für den Eigenbedarf genutzt werden kann.
«Versicherung» statt Kredit
Die Unterstützung erfolgt in Form einer «Versicherung» und nicht durch einen Kredit. Das bedeutet, beim Kauf fliesst kein Geld zwischen dem Kanton und der Käuferschaft oder der Bank. Die Umsetzung ist deshalb sehr einfach und das finanzielle Risiko für den Kanton sehr gering.
Fragen und Antworten
Selbst für ein Doppelverdiener-Paar mit gutem Einkommen ist es kaum möglich, das für den Erwerb von Wohneigentum geforderte Eigenkapital anzusparen. Wer aufgrund seiner (familiären) Herkunft keine finanzielle Unterstützung bekommt (z.B. ein Erbvorbezug oder eine Schenkung), hat kaum eine Chance Wohneigentum zu erwerben. Indem der Kanton Personen, welche die üblichen Tragbarkeitsregeln erfüllen, mit einer «Versicherung» unterstützt, erhalten mehr Personen die Möglichkeit, aus eigener Kraft Wohneigentum zu erwerben. Die Initiative schadet niemandem, kann aber betroffenen Personen helfen und fördert gleichzeitig die soziale Durchlässigkeit.
Ein Käufer müsste zukünftig noch 5 Prozent Eigenkapital einbringen (statt heute 20 Prozent). Die restlichen 95 Prozent würden über die Hypothek gedeckt. Der Kanton Zürich würde dabei für bis zu 15 Prozent der Kaufsumme eine «Versicherung» aussprechen, wodurch dieser Teil der Hypothek abgesichert ist.
Beispiel für eine Liegenschaft mit einem Kaufpreis von 1'200'000 Franken:
- Heutiges Modell: Es wird Eigenkapital in der Höhe von 240'000 Franken benötigt. Die restlichen 960'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 190'000 Franken benötigt.
- Mit der Starthilfe-Initiative: Es wird Eigenkapital in der Höhe von 60'000 Franken benötigt. Die restlichen 1'140'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 230'000 Franken benötigt.
Die Initiative verursacht keine unmittelbaren Kosten. Der Kanton würde für maximal 15 Prozent des Kaufpreises bürgen, wobei die «Versicherung» jedes Jahr um 0,75 Prozent reduziert werden muss. Solange der Hypothekarnehmer die Raten bezahlt, fliesst kein Geld vom Kanton an die Bank. Als Bürge müsste der Kanton erst bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für den Restbetrag nach der Verwertung des Objektes aufkommen. Das Ausfallrisiko bei Hypotheken ist jedoch sehr gering und sollte es doch dazu kommen, ist die Immobilie als Sicherheit hinterlegt.
Nein. Erstens sind Privatinsolvenzen von Wohneigentümern äusserst selten und zweitens ist die Wohnung oder das Haus als Sicherheit hinterlegt.
Ja. Im Kanton Schwyz gib es seit vielen Jahren einen Bürgschaftsfonds. Die Bürgschaften haben sich bewährt und das Ausfallquote ist äusserst niedrig.